Bodengutachten
Erkundung und Untersuchung

 

Alle wesentlichen Aussagen
über die Gründungsmöglichkeiten

Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente wie Fundamente, Pfähle oder Sondergründungen entsprechend zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung, Baugrubensicherungen oder Felssperren).

Das „Bodengutachten“, das „Geotechnische Gutachten“ bzw. das „Bodenmechanische Gutachten“ welches einerseits die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Beschaffenheit des Untergrundes bis hin zur Tragfähigkeit der anstehenden Untergrundformationen beinhaltet. Die Angaben zur Beschaffenheit des anzutreffenden Bodens dient als Grundlage für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens gemäß Eurocode 7.

Ein solches Gutachten enthält für den Planer deshalb alle wesentlichen Aussagen über die Gründungsmöglichkeiten sowie über die Belastbarkeit des Baugrundes (zulässige Bodenpressungen oder erzielbare Pfahlwiderstände), die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand.

Gemäß der derzeit gültigen Normungslage - EN 1997–2 - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds, stellen diese letztlich die Grundlage für die Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Ein Bodengutachten kann sich auch auf die Untersuchung und die Beurteilung eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen und Altlasten beziehen.

 

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